Kategorie · Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht & grenzüberschreitende Beratung
DBA-Anträge, Quellensteuer, Transfer Pricing, Betriebsstätten-Risiken, Reverse-Charge-KDV — die türkische Seite jeder grenzüberschreitenden Transaktion.
Jede Zahlung, die die türkische Grenze überschreitet, hat steuerliche Konsequenzen, die die meisten ausländischen Betreiber erst auf die harte Tour lernen. Wir decken den gesamten internationalen Steuer-Stack ab, damit Sie keine unnötige Quellensteuer zahlen, keine Transfer-Pricing-Meldung verpassen und nicht versehentlich eine Betriebsstätte begründen.
Was diese Kategorie abdeckt
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) & Ansässigkeitsbescheinigung
Reduziert oder beseitigt Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Zahlungen.
Detailseite→Quellensteuer auf ausländische Dienstleistungs-, Lizenz- und Zinszahlungen
Detailseite→Dividendenquellensteuer für ausländische Gesellschafter (DBA-reduziert)
Detailseite→Transfer Pricing — Local File (Ülke Dosyası)
Detailseite→Transfer Pricing — Koordination des Master Files
Country-by-Country-Reporting-Anzeige (CbCR)
Betriebsstätten-Risikoanalyse (Permanent Establishment, PE)
Reverse-Charge-KDV (KDV 2) auf importierte Dienstleistungen
Detailseite→Compliance für beherrschte ausländische Gesellschaften (CFC)
Analyse der verdeckten Eigenkapitalausstattung (örtülü sermaye)
Detailseite→FATCA / CRS-Meldungsunterstützung
Pillar-2-Readiness / globale Mindestbesteuerung (für in den Geltungsbereich fallende Konzerne)
Einige Leistungen werden mit geprüften Partnern koordiniert (YMM-Tasdik, gesetzliche Prüfung, rechtliche Einreichungen). Ein Ansprechpartner, eine Rechnung für Sie.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist derzeit die Dividendenquellensteuer in der Türkei?
Der gesetzliche Regelsatz beträgt 15 % (Ende 2024 von 10 % angehoben). Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren ihn auf 5–10 %, sofern eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt.
Wann wird ein Transfer-Pricing-Local-File verpflichtend?
Für türkische Steuerpflichtige mit Transaktionen mit verbundenen Parteien oberhalb des jährlichen Schwellenwerts. Steuerpflichtige mit Registrierung beim Großbetriebsfinanzamt und viele ausländisch gehaltene Tochtergesellschaften fallen automatisch in den Anwendungsbereich. Wir prüfen Ihre Position beim Onboarding.
Unsicher, welche Leistung Sie brauchen?
Schildern Sie Ihre Situation in einem kostenlosen 20-Minuten-Gespräch. Wir ordnen sie den richtigen Leistungen zu und nennen einen Festpreis.
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