Internationales Steuerrecht · DBA / Ansässigkeitsbescheinigung
DBA-Antrag & Ansässigkeitsbescheinigung (Mukimlik Belgesi)
Die Türkei verfügt über mehr als 85 aktive Doppelbesteuerungsabkommen. Für die Inanspruchnahme reduzierter Sätze auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsentgelte sind die richtigen Unterlagen in der richtigen Reihenfolge erforderlich. Wir übernehmen die türkische Seite und koordinieren mit Ihrem Heimatland.
Für wen
- Jeder ausländische Empfänger türkischer Einkünfte (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Dienstleistungen)
- Türkische Gesellschaften, die grenzüberschreitende Zahlungen leisten und den Abkommenssatz an der Quelle anwenden möchten
- Ausländische Unternehmen mit türkischer Niederlassung, die eine reduzierte Niederlassungsgewinn-Quellensteuer anwenden möchten
- Privatpersonen, die für ihr Heimatland eine türkische Ansässigkeitsbescheinigung (Mukimlik Belgesi) benötigen
Leistungsumfang
- Prüfung der Abkommensberechtigung und Satzbestimmung für Ihre Einkunftsart
- Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung (eingehend oder ausgehend)
- Einreichung der Erklärung über den reduzierten Satz beim türkischen Finanzamt (VEDOP)
- Formulareinreichung für Abkommensvergünstigungen an der Quelle (sofern vorgesehen)
- Jährliche Bescheinigung über gezahlte Steuern für die Anrechnung im anderen Land
- Erstattungsantrag, wenn zu viel Quellensteuer zum gesetzlichen Satz entrichtet wurde
Leistungsumfang & SMMM-Hinweis
Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung?
Ausgehend (türkische Mukimlik Belgesi): in der Regel 5–10 Werktage beim Finanzamt. Eingehend (Ihr Heimatland): variiert, meist 2–4 Wochen.
Benötige ich jedes Jahr eine neue Bescheinigung?
Ja — die Finanzbehörden akzeptieren Bescheinigungen, die im selben Wirtschaftsjahr der Einkunftszahlung ausgestellt wurden.
Verwandte Leistungen
Dividendenquellensteuer für ausländische Gesellschafter
Der gesetzliche Regelsatz der türkischen Dividendenquellensteuer beträgt 15 % (Ende 2024 von 10 % angehoben). Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren ihn auf 5–10 %, sofern eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence) vorliegt. Wir beantragen die Reduzierung und stellen sämtliche Unterlagen aus.
Mehr erfahren →Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungs-, Lizenz- und Zinszahlungen
Die Türkei erhebt auf viele Zahlungen an Gebietsfremde eine Quellensteuer von bis zu 20 % — Beratung, Lizenzgebühren, Zinsen, freiberufliche Dienstleistungen. Abkommensvergünstigungen reduzieren dies häufig auf 5–10 %, allerdings nur, wenn die richtigen Formulare rechtzeitig eingereicht werden. Wir übernehmen beides.
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