Internationales Steuerrecht · Transfer Pricing
Transfer-Pricing-Local-File (Ülke Dosyası)
Verfügt Ihre türkische Gesellschaft über Transaktionen mit verbundenen Parteien — Managementgebühren, Lizenzen, konzerninterne Lieferungen, konzerninterne Finanzierungen — schreibt das türkische Recht ein jährliches Local File vor. Wir erstellen es im Format der OECD-Leitlinien und des türkischen Schatzministeriums.
Für wen
- Türkische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne mit konzerninternen Managementleistungen
- Lizenzvereinbarungen mit der ausländischen Muttergesellschaft (Lizenzgebühren, IP)
- Konzerninterne Finanzierungen oder Cash-Pool-Vereinbarungen
- Beim Großbetriebsfinanzamt registrierte Steuerpflichtige (automatischer Anwendungsbereich)
Leistungsumfang
- Mapping der Transaktionen mit verbundenen Parteien und Wesentlichkeitsanalyse
- Funktionsanalyse (Funktionen, Vermögenswerte, Risiken je Einheit)
- Benchmarking-Studie mit geeigneter Vergleichsdatenbank
- Methodenauswahl (CUP, RPM, CPM, TNMM, Gewinnaufteilung) mit Begründung
- Vollständiges Local-File-Dokument in türkischer Sprache + englische Executive Summary
- Koordination mit dem Master File des Konzerns, sofern einschlägig
Leistungsumfang & SMMM-Hinweis
Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Wer benötigt in der Türkei ein Local File?
Steuerpflichtige mit Transaktionen mit verbundenen Parteien oberhalb des jährlichen Schwellenwerts müssen jedes Jahr eines erstellen. Der Anwendungsbereich erweitert sich für beim Großbetriebsfinanzamt registrierte Steuerpflichtige und türkische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.
Wann ist die Einreichungsfrist?
Das Local File muss bis zur Frist der Körperschaftsteuererklärung vorliegen und ist auf Anforderung der türkischen Finanzverwaltung vorzulegen.
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