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Hauptleistung · Firmengründung

Ihre türkische Gesellschaft in 10 Werktagen gründen

GmbH (LTD), Aktiengesellschaft (AŞ) oder Einzelunternehmen (şahıs). Festpreis, Remote-Abwicklung per Vollmacht, jedes Dokument Zeile für Zeile auf Deutsch oder Englisch erläutert.

Für wen

  • Ausländische Gründer, die ihre erste türkische Gesellschaft eröffnen
  • Remote-Unternehmer, die nicht für jeden Schritt in die Türkei reisen können
  • E-Commerce-Händler, die eine türkische Steuernummer zur Rechnungsstellung an EU-/UK-Kunden benötigen
  • Antragsteller auf Staatsbürgerschaft durch Investition, die Gründung und Aufenthaltsweg verbinden
  • Berater und Freiberufler, die zwischen Einzelunternehmen und GmbH wählen

Leistungsumfang

  • Potenzielle Steuernummer (potansiyel vergi no) für ausländische Gründer
  • Ausarbeitung und Notarisierung des Gesellschaftsvertrags (Türkisch + Englisch)
  • Handelsregisteranmeldung (MERSIS) und Kammeranmeldung
  • Anmeldung beim Finanzamt und Beantragung des Mali Mühür (fiskalisches Siegel)
  • e-Fatura (elektronische Rechnung) / e-Arşiv / e-Defter-Einrichtung bei Überschreiten der Schwellenwerte
  • Einrichtung einer KEP-Adresse (registrierte E-Mail) und des İnteraktif Vergi Dairesi
  • Koordination der Bankkontoeröffnung — Termin vereinbart, Begleitung bei Bedarf
  • Compliance-Kalender nach der Gründung mit allen Meldeterminen für das erste Geschäftsjahr

So arbeiten wir

  1. 01

    Strukturgespräch (20 Min.)

    Wir legen GmbH, AG oder Einzelunternehmen anhand Ihres Umsatzmixes, der Gesellschafterstruktur und Ihrer Exit-Pläne fest.

  2. 02

    Dokumente und Vollmacht

    Apostillierter Reisepass, potenzielle Steuernummer, notarielle Vollmacht. Sie unterzeichnen aus der Ferne bei Ihrem lokalen türkischen Konsulat oder Notar.

  3. 03

    Gründungswoche

    MERSIS → Notar → Kammer → Finanzamt → Mali Mühür. Wir wickeln alle Behörden parallel ab.

  4. 04

    Bank + Übergabe

    Bankkonto eröffnet, e-Fatura aktiv, Compliance-Kalender übergeben. Sie sind bereit, Rechnungen zu stellen.

Leistungsumfang & SMMM-Hinweis

Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich in der Türkei anwesend sein, um eine Gesellschaft zu gründen?

Nein. Mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht gründen wir die Gesellschaft auch ohne Ihre Anwesenheit. Der Banktermin kann Ihre persönliche Anwesenheit erfordern — bei einigen etablierten Banken lässt sich auch dies remote organisieren.

GmbH (LTD) oder Aktiengesellschaft (AŞ) — was sollte ich wählen?

Die GmbH eignet sich für die meisten Gründer bis zu einem Jahresumsatz von rund 5 Mio. TRY. Die AG gewinnt an Bedeutung, sobald externe Investoren, notarfreie Anteilsübertragungen oder aktienbasierte Vergütung geplant sind. Im Strukturgespräch führen wir kostenlos ein Scoring durch.

Was ist die günstigste Rechtsform für einen ausländischen Freiberufler?

Das Einzelunternehmen (şahıs şirketi) — kein Mindestkapital, einfachere Buchführung, niedrigere monatliche Kosten. Bis zu einem Jahresumsatz von etwa 100.000 € sinnvoll; darüber hinaus ist die GmbH steuerlich meist vorteilhafter.

Kann ein Ausländer 100 % einer türkischen Gesellschaft halten?

Ja. Die Türkei behandelt ausländische Gesellschafter nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875) gleich wie türkische Staatsangehörige. Ein lokaler Partner ist nicht erforderlich.

Welche laufenden monatlichen Buchhaltungskosten fallen nach der Gründung an?

Von etwa 200 €/Monat für ein ruhiges Einzelunternehmen bis 500 €/Monat und mehr für eine aktive GmbH mit Importen und mehreren Angestellten. Fester monatlicher Pauschalpreis — keine Stundenabrechnung, keine überraschenden Rechnungen.

Verschafft mir die Gründung einer Gesellschaft einen türkischen Aufenthaltstitel?

Die Gesellschafterstellung eröffnet einen spezifischen Weg zur Aufenthaltserlaubnis (kurzfristige, an die Geschäftstätigkeit gebundene Erlaubnis). Automatisch ist das nicht — ein Antrag bei der DGMM ist weiterhin erforderlich. Dafür arbeiten wir mit Migrationsrechtspartnern zusammen.

Bereit anzufangen?

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