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Internationales Steuerrecht · Grenzüberschreitende Quellensteuer

Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dienstleistungs-, Lizenz- und Zinszahlungen

Die Türkei erhebt auf viele Zahlungen an Gebietsfremde eine Quellensteuer von bis zu 20 % — Beratung, Lizenzgebühren, Zinsen, freiberufliche Dienstleistungen. Abkommensvergünstigungen reduzieren dies häufig auf 5–10 %, allerdings nur, wenn die richtigen Formulare rechtzeitig eingereicht werden. Wir übernehmen beides.

Für wen

  • Türkische Gesellschaften, die ausländische Berater, Auftragnehmer oder Agenturen vergüten
  • Lizenzzahlungen an ausländische IP-Inhaber (Lizenzgebühren)
  • Zinsen auf konzerninterne oder dritte ausländische Darlehen
  • Ausländische freiberufliche Dienstleistungen (Recht, Ingenieurwesen, Design, Marketing)

Leistungsumfang

  • Klassifizierung des Zahlungstyps (Dienstleistung vs. Lizenz vs. Zinsen — die Sätze unterscheiden sich)
  • Prüfung der Abkommensberechtigung und Satzbestätigung
  • Koordination der Ansässigkeitsbescheinigung beim Zahlungsempfänger
  • Monatliche Muhtasar-Erklärung mit dem zutreffenden Quellensteuersatz
  • Jährliche Bescheinigungen über gezahlte Steuern für die Anrechnung im Heimatland des Empfängers
  • Beratung zu Gross-up- vs. Netto-Verträgen für künftige Vereinbarungen

Leistungsumfang & SMMM-Hinweis

Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die Klassifizierung des Zahlungstyps wichtig?

Nach den meisten Abkommen unterliegen Lizenzgebühren der Quellensteuer, Dienstleistungsentgelte hingegen nicht (sofern keine Betriebsstätte vorliegt). Eine Fehlklassifizierung kostet 10–20 % an unnötiger Quellensteuer.

Muss ich die Zahlung hochrechnen (Gross-up)?

Das hängt vom Vertrag ab. Heißt es im Vertrag „netto nach türkischer Steuer“, rechnen Sie hoch; andernfalls wird die Quellensteuer vom Rechnungsbetrag einbehalten. Klären Sie dies vor Unterzeichnung.

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