Internationales Steuerrecht · Reverse-Charge-KDV
Reverse-Charge-KDV (KDV 2) auf ausländische Dienstleistungen
Jede türkische Gesellschaft, die einen Gebietsfremden für Dienstleistungen vergütet — SaaS-Abonnements, Werbung, Beratung, Softwarelizenzen — muss die türkische KDV (Mehrwertsteuer) selbst ermitteln und in einer gesonderten KDV-2-Erklärung abgeben. Wird dies versäumt, drohen für jede monatliche Zahlung Strafzuschlag und Verzugszinsen.
Für wen
- Jede türkische Gesellschaft, die ausländische Software-/SaaS-Anbieter bezahlt (Google, Microsoft, Meta, Shopify, AWS)
- Türkische Unternehmen mit ausländischen digitalen Werbekampagnen
- Importeure ausländischer Beratungs-, Rechts-, Design- oder Ingenieurleistungen
- E-Commerce-Händler auf ausländischen Marktplätzen, die Vermittlungsgebühren entrichten
Leistungsumfang
- Monatliche Identifikation KDV-2-auslösender Vorgänge aus Ihrer Buchhaltung
- Erstellung und Einreichung der KDV-2-Erklärung (getrennt von der monatlichen KDV 1)
- Abstimmung mit dem Vorsteuerabzug (KDV 1), damit der Nettoeffekt bei abzugsfähigen Eingangsumsätzen neutral bleibt
- Rückwirkende Nachmeldung, falls frühere Perioden versäumt wurden
- Klassifizierungsleitfaden für Grenzfälle (Software vs. Dienstleistung, Lizenzierungsnuancen)
Leistungsumfang & SMMM-Hinweis
Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Entstehen mir durch Reverse-Charge-KDV Nettokosten?
Bei vorsteuerabzugsfähigen Eingangsumsätzen (die meisten Geschäftsdienstleistungen) ist die erklärte KDV 2 in derselben Periode als Vorsteuer abziehbar — der Nettoeffekt ist null. Nicht abzugsfähige oder teilabzugsfähige Tätigkeiten führen zu tatsächlichen Kosten.
Wer muss KDV 2 einreichen?
Jeder in der Türkei ansässige KDV-Steuerpflichtige, der eine Dienstleistung von einem Gebietsfremden ohne feste Niederlassung in der Türkei bezieht. Die Steuerschuld geht auf den türkischen Leistungsempfänger über — Sie reichen ein.
Bereit anzufangen?
Buchen Sie ein kostenloses 20-Minuten-Gespräch. Wir analysieren Ihre Situation und geben Ihnen ein klares Festpreisangebot.
Kostenloses Gespräch buchen