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Internationales Steuerrecht · Reverse-Charge-KDV

Reverse-Charge-KDV (KDV 2) auf ausländische Dienstleistungen

Jede türkische Gesellschaft, die einen Gebietsfremden für Dienstleistungen vergütet — SaaS-Abonnements, Werbung, Beratung, Softwarelizenzen — muss die türkische KDV (Mehrwertsteuer) selbst ermitteln und in einer gesonderten KDV-2-Erklärung abgeben. Wird dies versäumt, drohen für jede monatliche Zahlung Strafzuschlag und Verzugszinsen.

Für wen

  • Jede türkische Gesellschaft, die ausländische Software-/SaaS-Anbieter bezahlt (Google, Microsoft, Meta, Shopify, AWS)
  • Türkische Unternehmen mit ausländischen digitalen Werbekampagnen
  • Importeure ausländischer Beratungs-, Rechts-, Design- oder Ingenieurleistungen
  • E-Commerce-Händler auf ausländischen Marktplätzen, die Vermittlungsgebühren entrichten

Leistungsumfang

  • Monatliche Identifikation KDV-2-auslösender Vorgänge aus Ihrer Buchhaltung
  • Erstellung und Einreichung der KDV-2-Erklärung (getrennt von der monatlichen KDV 1)
  • Abstimmung mit dem Vorsteuerabzug (KDV 1), damit der Nettoeffekt bei abzugsfähigen Eingangsumsätzen neutral bleibt
  • Rückwirkende Nachmeldung, falls frühere Perioden versäumt wurden
  • Klassifizierungsleitfaden für Grenzfälle (Software vs. Dienstleistung, Lizenzierungsnuancen)

Leistungsumfang & SMMM-Hinweis

Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.

Häufig gestellte Fragen

Entstehen mir durch Reverse-Charge-KDV Nettokosten?

Bei vorsteuerabzugsfähigen Eingangsumsätzen (die meisten Geschäftsdienstleistungen) ist die erklärte KDV 2 in derselben Periode als Vorsteuer abziehbar — der Nettoeffekt ist null. Nicht abzugsfähige oder teilabzugsfähige Tätigkeiten führen zu tatsächlichen Kosten.

Wer muss KDV 2 einreichen?

Jeder in der Türkei ansässige KDV-Steuerpflichtige, der eine Dienstleistung von einem Gebietsfremden ohne feste Niederlassung in der Türkei bezieht. Die Steuerschuld geht auf den türkischen Leistungsempfänger über — Sie reichen ein.

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