Internationales Steuerrecht · Dividendenquellensteuer
Dividendenquellensteuer für ausländische Gesellschafter
Der gesetzliche Regelsatz der türkischen Dividendenquellensteuer beträgt 15 % (Ende 2024 von 10 % angehoben). Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren ihn auf 5–10 %, sofern eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence) vorliegt. Wir beantragen die Reduzierung und stellen sämtliche Unterlagen aus.
Für wen
- Ausländische Privatpersonen mit Anteilen an einer türkischen GmbH (LTD) oder Aktiengesellschaft (AŞ)
- Ausländische Muttergesellschaften, die Dividenden von einer türkischen Tochtergesellschaft beziehen
- Holdingstrukturen, bei denen Treaty-Shopping über ein Drittland erwogen wird
- US-Personen (gesetzlicher Satz von 15 % bereits angeglichen; Abkommensunterlagen dennoch erforderlich)
- Gesellschafter im Rahmen der Staatsbürgerschaft durch Investition mit türkischen Dividendenströmen
Leistungsumfang
- Prüfung der Abkommensberechtigung gegen das aktuelle türkische DBA-Netz (85+ Länder)
- Beantragung der Ansässigkeitsbescheinigung bei Ihrer Heimatfinanzverwaltung
- Einreichung der Erklärung über den reduzierten Satz beim türkischen Finanzamt
- Quartalsweise Abstimmung der gezahlten Quellensteuer mit den ausgeschütteten Dividenden
- Jährliche Bescheinigung über gezahlte Steuern für die Anrechnung im Heimatland
- TCMB-Meldung von Kapitalbewegungen bei Dividendenabflüssen, sofern erforderlich
Leistungsumfang & SMMM-Hinweis
Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist derzeit der türkische Dividendenquellensteuersatz?
Der gesetzliche Satz liegt seit 2025 bei 15 % (Ende 2024 per Präsidialdekret von 10 % angehoben). Abkommenssätze betragen je nach Land typischerweise 5 %, 10 % oder 15 %.
Wie lange ist eine Ansässigkeitsbescheinigung gültig?
Die meisten türkischen Finanzämter akzeptieren eine Ansässigkeitsbescheinigung, die im selben Kalenderjahr ausgestellt wurde. Sie ist jährlich zu erneuern.
Kann ich die türkische Quellensteuer in meiner Heimaterklärung geltend machen?
In der Regel ja, über die Anrechnung ausländischer Steuern. Wir stellen die türkische Bescheinigung über gezahlte Steuern aus und stimmen uns mit Ihrem Steuerberater im Heimatland ab, damit die Anrechnung nicht verloren geht.
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Die Türkei verfügt über mehr als 85 aktive Doppelbesteuerungsabkommen. Für die Inanspruchnahme reduzierter Sätze auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsentgelte sind die richtigen Unterlagen in der richtigen Reihenfolge erforderlich. Wir übernehmen die türkische Seite und koordinieren mit Ihrem Heimatland.
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