Hauptleistung · Besteuerung von Mieteinkünften
Türkische Mieteinkommensteuer für ausländische Immobilieneigentümer
Sie besitzen eine Immobilie in der Türkei und vermieten sie? Wir reichen Ihre Jahreserklärung ein, kümmern uns um Quellensteuer, klären KDV-Fragen bei Kurzzeitvermietung und nutzen jeden Abzug, auf den Sie Anspruch haben — in deutscher und englischer Sprache.
Für wen
- Nicht ansässige Ausländer, die Wohnungen in Istanbul / Bodrum / Antalya vermieten
- Expats, die in die Türkei gezogen sind und nun eine Zweitimmobilie vermieten
- Käufer im Rahmen der Staatsbürgerschaft durch Investition, die die qualifizierende Immobilie vermieten
- Airbnb-/Booking-Kurzzeitvermieter (neues Lizenzregime ab 2024)
- US-Personen, die türkische Meldungen benötigen, die sauber mit ihrer 1040 harmonieren
Leistungsumfang
- Ansässigkeitsanalyse (tam/dar mükellef) und Bestimmung des richtigen Steuerregimes
- Jährliche Einkommensteuererklärung (yıllık gelir vergisi beyannamesi)
- Optimierung zwischen Pauschalabzug (götürü gider) und tatsächlichen Kosten
- Quellensteuerabstimmung bei gewerblichen Mietern
- Beratung zur Lizenzierung für Kurzzeitvermietung und KDV-Registrierung bei Bedarf
- Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens + Ansässigkeitsbescheinigung
- Koordination mit dem Heimatland (USA / UK / EU) bei Bedarf über Partner
So arbeiten wir
- 01
Aufnahmefragebogen
Immobilienadresse, Mietart, Mietertyp (Einzelperson vs. Unternehmen), Bruttomiete und ggf. einbehaltene Quellensteuer.
- 02
Optimierungsmemo
Wir rechnen Pauschalabzug und tatsächliche Kosten durch und wählen für Ihr Steuerjahr die niedriger besteuerte Variante.
- 03
Einreichung
Erklärung innerhalb der März-Frist eingereicht (verlängerbar). Zahlungskalender auf Englisch übergeben.
Leistungsumfang & SMMM-Hinweis
Das gesamte Mandat wird unter SMMM-Berechtigung (türkischer vereidigter Buchhalter und Steuerberater) geführt — Vorbereitung, Meldungen, Beratung und laufende Compliance. Für YMM-Bestätigungsberichte, gesetzliche Abschlussprüfungen und die Vertretung vor Gericht koordinieren wir mit geprüften Partnern. Sie erhalten einen Ansprechpartner und eine Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich in der Türkei eine Erklärung abgeben, wenn meine Mieteinkünfte unter dem Freibetrag liegen?
Unterhalb des jährlichen Freibetrags (jedes Jahr neu festgelegt) ist für Wohnraummiete ggf. keine Erklärung erforderlich; die Befreiung gilt jedoch nur, wenn keine nicht deklarierten Lohn- oder freiberuflichen Einkünfte vorliegen. Die meisten ausländischen Vermieter müssen dennoch einreichen — wir prüfen zunächst Ihr Gesamtbild.
Pauschalabzug oder tatsächliche Kosten — was spart mehr?
Der Pauschalabzug ist einfacher und vorteilhaft bei wenigen belegbaren Aufwendungen. Tatsächliche Kosten gewinnen bei Hypothek, Abschreibung, Reparaturen oder Verwaltungsgebühren. Wir modellieren beides jedes Jahr.
Mein Mieter ist ein Unternehmen und behält 20 % Quellensteuer ein — ist damit die Steuer abgegolten?
Nicht zwingend. Gewerbliche Mieter behalten 20 % ein, Sie müssen dennoch eine Erklärung abgeben. Der einbehaltene Betrag wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet; je nach Abzügen kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung entstehen.
Gelten Airbnb-Einkünfte als Miet- oder als Geschäftseinkommen?
Die Türkei behandelt kurzfristige, möblierte Vermietungen steuerlich als gewerbliche Tätigkeit und verlangt seit 2024 zudem eine Lizenz des Ministeriums für Kultur und Tourismus. KDV- und Einkommensteuerregeln unterscheiden sich von der klassischen Langzeitmiete — wir betreuen beide Wege.
Kann ich die türkische Steuer in meiner US- oder UK-Erklärung geltend machen?
In der Regel ja, über die Anrechnung ausländischer Steuern nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Wir stellen die türkische Bescheinigung über gezahlte Steuern aus und koordinieren mit Ihrem Steuerberater im Heimatland, damit die Anrechnung nicht verloren geht.
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